Die Geschichte der Bundesautobahn A 661 Ostumgehung Frankfurt
Bearbeitet von Wolfgang Jäger
1.
Einführung
Mit der feierlichen Verkehrsfreigabe des
letzten Lückenschlusses in der Ostumgehung Frankfurt am 20.12.1995 ist die BAB
A 661 nunmehr zwischen Bad Homburg und Darmstadt durchgehend befahrbar und
eines der größten Straßenbauprojekte im Rhein-Main-Gebiet abgeschlossen worden.
Aus diesem Anlaß soll die interessante und wechselhafte Geschichte der BAB A
661 einmal umfassend dargestellt und auf die Hintergründe dieser Entwicklung
hingewiesen werden.
2.
Die Vorgeschichte der BAB A 661 (1934 bis 1959)
Die ersten Planungen für ein Netz von
sogenannten „Nur-Auto Straßen" in Deutschland wurden vom „Verein zur
Vorbereitung einer Autostraße Hansestädte - Frankfurt am Main - Basel
(HaFraBa)" erstellt, der am 06.11.1926 unter dem Vorsitz von Prof. Robert
Otzen im Frankfurter Römer gegründet wurde. Bei diesen Vorstellungen, die sich
eng an die spätere Netzgestaltung der Reichsautobahnen anlehnen, wird neben der
HaFraBa selbst auch erstmals eine „Nur-Autostraße" zwischen Köln und
Frankfurt aufgeführt. Noch kein halbes Jahr nach der Machtergreifung der
Nationalsozialisten trat am 27.06.1933 das Gesetz über die Errichtung einer
„Gesellschaft Reichsautobahnen" in Kraft. Kurz darauf wurde am 18.08.1933
der bis dahin selbständige HaFraBa-Verein in die vom Deutschen Reich geförderte
„Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen (GeZuVor)"
umgewandelt. Im Mai 1934 gab die GeZuVor ihre erste Veröffentlichung eines
Reichsautobahngrundnetzes heraus, in der dann auch die Strecke Frankfurt a. M.
- Würzburg - Nürnberg erstmals erwähnt wird. Damit war klar, daß neben dem
Eisenbahn- und dem erst viel später einsetzenden S-Bahn-Bau auch der
Autobahnbau zuerst eine Entwicklung zugunsten des Frankfurter Westens
einschlagen würde.
Im selben Jahr veröffentlichte auch die
Stadt Frankfurt ihren ersten „Generalstraßenplan", der vor allem folgende
drei Stadtstraßenprojekte ins Leben rief, die in der Regel die Funktion von
Zubringern zu den Autobahnen, aber auch die Erschließung des Frankfurter Ostens
sichern sollten:
1. Neubau einer Verbindung Bad Homburg -
Bonames - Eckenheim als Autobahnzubringer.
2. Neu- und Ausbau einer sogenannten
„Sammeltangente" zwischen Bockenheim, Bornheim und Bergen-Enkheim unter
teilweiser Nutzung des bereits vorhandenen „Alleenrings".
3. Bau einer neuen Mainbrücke in
Verlängerung des Ratsweges bis Offenbach-Taunusring und Weiterführung dieser
neuen Verbindung als Südumgehung von Offenbach zur heutigen B 448.
Während es bei den Linienführungen des
ersten und dritten Projektes damals im wesentlichen
noch keine Zwangspunkte gab, folgte die Trasse der „Sammeltangente"
bereits einigen mehr oder weniger zufällig entstandenen Baulücken. Insbesondere
sei hier auf die verbliebene Baulücke zwischen Bornheim und Seckbach in Höhe
der heutigen Heinz-Herbert-Karry-Straße hingewiesen. die ohne den
Generalstraßenplan aus dem Jahre 1934 bis heute sicherlich nicht mehr
bebauungsfrei geblieben wäre.
Im Februar 1938 veröffentlichte die Stadt
Frankfurt einen weiteren Generalstraßenplan, der wiederum die o. g. drei
Stadtstraßenprojekte enthielt. Neu hingegen war die Idee, den Bad Homburger
Autobahnzubringer über Eckenheim und Preungesheim an die „Sammeltangente"
anzuschließen, zwischen Seckbach und Bornheim eine kurze Überlagerungsstrecke
mit dieser zu schaffen und anschließend eine Verbindung zur Ratswegbrücke
herzustellen. Dies war gleichzeitig die Geburtsstunde für das letzte Projekt im
sogenannten „Äußeren Frankfurter Autobahnring", die nunmehr eröffnete
„Ostumgehung Frankfurt". Ihre Realisierung oblag allein dem Tiefbauamt der
Stadt Frankfurt, wobei der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges jedoch weitere
Detailplanungen verhinderte.
Bei Kriegsende hatte das Autobahnnetz im
Frankfurter Westen bereits Formen angenommen. Die heutige B AB A 5 (Kassel -
Frankfurt - Basel) entstand in den Jahren 1933 bis 1936 und wurde 1938 noch mit
diversen Einrichtungen des Betriebsdienstes ausgestattet. Von der BAB A 3 (Köln
-Frankfurt - Würzburg) zeugten im Frankfurter Stadtwald lediglich die 1938 bis
1940 ausgeholzte Schneise und diverse unvollendet gebliebene Brückenfragmente,
darunter auch die Unterbauten des Kreuzungsbauwerkes im Frankfurter Kreuz.
Außerdem entstand in den Jahren 1934 bis
1936 im Zuge der heutigen BAB A 661 zwischen der Anschlußstelle Bad Homburg und
dem Bad Homburger Kreuz ein einbahniger Autobahnzubringer. Der Anschluß an die
Autobahn wurde dabei bereits als „halbes Kleeblatt" ausgeführt, um die
Strecke jederzeit in Richtung Frankfurt weiterführen zu können. Zuständig für
die Bauausführung war damals noch die Oberste Bauleitung der Reichsautobahnen
Frankfurt am Main, die auch die Neubaustrecke Kassel - Frankfurt - Basel zu
betreuen hatte. Die Verkehrsfreigabe dieses Vorläufers der BAB A 661 erfolgte
zeitgleich mit der Eröffnung der Autobahn am 27.09.1936.
Bereits in der unmittelbaren
Nachkriegszeit entstand der Wunsch, den Autobahnzubringer vom heutigen Bad
Homburger Kreuz in Richtung Bonames weiterzuführen. Das nach dem Krieg für den
Weiterbau dieser Strecke zuständige Straßenneubauamt Wiesbaden mußte sich dabei
im wesentlichen an der Vorkriegstrasse orientieren, für die im Raum Bonames
bereits einige Flurstücke freigehalten worden waren. Auch bei dieser zweiten
Neubaustrecke im Zuge der heutigen BAB A 661 wurde noch ein einbahniger
Querschnitt zugrundegelegt, wobei die Anschlußstelle Frankfurt-Bonames selbst
im Endausbau jedoch schon planfrei gestaltet werden sollte. Die
Verkehrsfreigabe dieser in den Jahren 1957 bis 1959 gebauten Verlängerung
erfolgte dann am 23.03.1960, während gleichzeitig eine Widmung der
Neubaustrecke zur Bundesstraße B 456 erfolgte.
3.
Planung und Bau einer Bundesfernstraße (ab 1960)
Als erster zweibahniger Abschnitt der
Ostumgehung Frankfurt ging am 01.09.1960 die sogenannte „anbaufreie
Verbindungsstraße B 3 a" zwischen der Ratswegbrücke in Frankfurt und dem
Kaiserleikreisel in Offenbach in Bau. Da diese neue Straße jedoch einen großen
Anteil des inner-städtischen Individualverkehrs aufnehmen und auf
ausdrücklichen Wunsch der Städte Frankfurt und Offenbach vorab realisiert
werden sollte, entschied man sich bei diesem ersten Abschnitt noch für eine
Aufteilung der Baukosten auf den Bund (zu 50 %), das Land Hessen (zu 25 %) und
die beiden Stadtverwaltungen (jeweils zu 12,5 %). Die Bauausführung oblag, wie
im gesamten Abschnitt zwischen der Hanauer Landstraße und der Anschlußstelle
Egelsbach, dem damaligen Straßenneubauamt Hessen-Süd in Darmstadt.
Im Zuge dieser Maßnahme liegt auch das
erste große Ingenieurbauwerk, nämlich die Kaiserleibrücke mit einer
anschließenden Hochstraße. Die Mainquerung selbst besteht dabei aus einem Trag-System
mit zwei Rohrbögen und einer darunterhängenden Fahrbahntafel, die als 4 000 t
schwere orthotrope Platte ausgebildet ist. Die Rohrbögen bestehen im
Querschnitt aus jeweils zwei nebeneinanderliegenden Stahlrohren mit je einem
Durchmesser von 2,00 m und einer Wandstärke von 20 mm. Die anschließende
Hochstraße über dem Kaiserleikreisel wurde in zwei Etappen 1962 bis 1965 und
1970 bis 1972 gebaut und ist als Spannbetonbrücke ausgebildet. Mit 23 Öffnungen
und einer Gesamtlänge von 861 m ist der Komplex Kaiserleibrücke und Hochstraße
damit das längste und kostenaufwendigste Brückenbauwerk auf der heutigen BAB A
661.
Zu erwähnen sind außerdem noch zwei
Spannbetontalbrücken südlich des Offenbacher Kreuzes. Hier entstanden in den Jahren
1967 bis 1969 die 345 Meter lange Hengstbachtalbrücke und die 1969/70 erbaute
212 Meter lange Talbrücke Langen, die ebenfalls vom Straßenneubauamt Hessen-Süd
betreut wurden. Beide Bauwerke lagen bereits im Zuge der geplanten, als
„Main-Neckar-Schnellweg" bezeichneten BAB A 91 und wurden somit allein aus
dem Etat des Bundesministers für Verkehr finanziert.
Etwa zeitgleich erfolgte in den Jahren
1962 bis 1975 der zweibahnige Neubau der damaligen B 456 zwischen den
Anschlußstellen Oberursel-Nord und Frankfurt-Eckenheim, wobei zwischen den
Anschlüssen Bad Homburg und Bonames die bestehende einbahnige Bundesstraße
unter Verkehr auf den neuen Regelquerschnitt (RQ) von 28,5 Metern gebracht
werden mußte. Bauausführend war hier das damalige Straßenneubauamt Rhein-Main
in Wiesbaden.
Für den weiteren Neubau der Ostumgehung
Frankfurt zwischen der AS Frankfurt-Eckenheim und der AS Frankfurt-Hanauer
Landstraße richtete am 01.10.1969 das Straßenneubauamt Hessen-Mitte die
Bauabteilung Frankfurt ein, aus der 1972 das selbständige Straßenneubauamt
Untermain hervorging und das 1978 wiederum in Hessisches Straßenbauamt
Frankfurt a. M. umbenannt wurde. In dieser Zeit erlebte die Ostumgehung
Frankfurt ihre wechselvollste Geschichte. Die Entscheidung des Bundesministers
für Verkehr, die Straße künftig als Bundesautobahn zu planen und zu bauen, und
die ursprüngliche Absicht, zur Entlastung der BAB A 5 einen kreuzungsfreien
Main-Lahn-Schnellweg zu schaffen, bescherte der heutigen BAB A 661 eine Fülle
von neuen Bezeichnungen und Umnumerierungen, die zur besseren Übersicht in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind.
Die zwei ersten Abschnitte der vom
Hessischen Straßenbauamt Frankfurt a. M. betreuten Ostumgehung konnten bereits
1985 und 1986 für den Verkehr freigegeben werden. Das letztgenannte Teilstück
bestand dabei ausschließlich aus der 544 m langen Hochbrücke Ratsweg mit ihren
12 Öffnungen. Bemerkenswert ist bei diesem Brückenbauwerk, daß die nördliche
Hälfte aus zwei getrennten Überbauten mit unterschiedlicher Bauhöhe besteht,
der südliche Teil als einzelliger Spannbetonhohlkasten ausgebildet ist und die
gesamte Brücke im Taktschiebeverfahren hergestellt wurde. Ursprünglich war
vorgesehen, den kompletten südlichen Überbau als Stahlhochstraße herzustellen.
Letztlich wurde jedoch der Sondervorschlag eines Frankfurter Bauunternehmens
zur Ausführung bestimmt, der zum einen kostengünstiger, zum anderen aber auch
sechsmal so schwer wie der Ausschreibungsentwurf war.
4.
Der Betriebsdienst
Für den Betriebsdienst an der BAB A 661
sorgen die beiden Autobahnmeistereien Frankfurt a. M. und Offenbach, die von
Norden bzw. Süden her sukzessive die Wartung und Pflege für jedes neue
Autobahnteilstück der Ostumgehung übernommen haben. Übergeordnet betreuen beide
Meistereien jedoch die beiden Fernstrecken BAB A 5 bzw. BAB A 3. Als
Nebenbetriebe an der BAB A 661 sind die beiden Tankstellen „Bad
Homburg-Nord" und „-Süd" zu erwähnen. Beide Anlagen sind sogenannte
„Gestattungsbetriebe", da sie bereits vor der Aufstufung zur
Bundesautobahn bestanden und somit nicht von der Autobahn Tank- & Rast-AG
verwaltet werden.
Nicht mehr realisiert wird die ehemals
geplante beidseitige Tank- und Rastanlage „Dreieichenhain", die
ursprünglich im Zusammenhang mit der Weiterführung der BAB A 661 bis zum Knoten
Darmstadt-Süd entstehen sollte. Mit dem Verzicht auf die Südumfahrung von
Darmstadt im 3. Fünfjahresplan aus dem Jahre 1982 besteht für eine derartige
Anlage auf längere Sicht kein Bedarf mehr. Rastmöglichkeiten bestehen nunmehr
an zwei Parkplätzen nördlich des Offenbacher Kreuzes in Höhe von km 323,2 bzw.
km 323,5.