Der Neubau der A 20 bedeutet für ganz Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Industrie, Gewerbe und nicht zuletzt die Fremdenverkehrswirtschaft werden von der damit einhergehenden erheblichen Verbesserung der Erreichbarkeit, der verkürzten Transportzeiten und der unmittelbaren Anbindung an das deutsche/europäische Fernstraßennetz nachhaltig profitieren. Gleichzeitig werden das nachgeordnete Straßennetz und insbesondere die Ortsdurchfahrten durch die Bündelung des Durchgangsverkehrs auf der A 20 entlastet. Für die Anwohner bedeutet dies: wesentlich geringere Lärm- und Schadstoffbelastungen und Reduzierung des Unfallrisikos.
Die Realisierung der A 20 in Ostvorpommern wird mit Nachdruck vorangebracht. Nachdem die Bauarbeiten im Bereich Jarmen (insbesondere die Peenequerung) weit fortgeschritten sind und auch im Bereich Neubrandenburg (Datzequerung) gebaut wird, stehen die Planfeststellungsverfahren von Strasburg bis Brunn vor dem Abschluß. Nun sollen die Planfeststellungsverfahren für das verbindende Teilstück zwischen Jarmen und Brunn eingeleitet werden.
Der vorliegende Streckenabschnitt umfaßt die Verkehrseinheiten (VKE) 2831 vor den Anschlußstellen Jarmen bis zur Anschlußstelle Anklam mit 10,6 km Länge und die anschließende VKE 2832 bis zur Anschlußstelle Brunn mit einer Länge von 16,5 km. Neben insgesamt zwei neuen Anschlußstellen in diesem Bereich garantieren zahlreiche Über- und Unterführungsbauwerke die weitere Funktionsfähigkeit des vorhandenen Verkehrsnetzes und die Schonung der Tier- und Pflanzenwelt. Die Stadt Altentreptow und die Gemeinden Bartow, Breest, Werder, Grapzow und Grischow des Landkreises Demmin sowie die Gemeinde Brunn im Landkreis Mecklenburg-Strelitz werden über diese Anschlußstellen hervorragend an die neue Autobahn angebunden.
Mit der Fertigstellung der A 20 in diesem Abschnitt werden vor allem die Bundesstraßen B 96, B 197 und B 199 spürbar entlastet. Die unerwünschte flächenhafte Verteilung des Durchgangsverkehrs über die Ortschaften und der Lkw-Anteil in den Nachtstunden werden spürbar abnehmen.
Jarmen – AS Anklam (VKE 2831)
Südlich der Umfahrung von Völschow entsteht diese einseitige T+R-Anlage mit 85 Pkw-Stellplätzen und weiteren 10 an der Tankstelle. Zusätzlich wird es 30 Lkw-Stellplätze und 10 Stellflächen für Busse oder Pkw mit Anhänger geben. Über eine Überführung wird die Anlage auch aus der Gegenrichtung erreichbar sein.
Die Verbindungen des nachgeordneten Verkehrsnetzes bleiben durch Über- bzw. Unterführungsbauwerke sichergestellt. Dies betrifft
Länge: |
10,6 km |
Lage: |
In dieser Verkehrseinheit verläuft die neue Autobahn weitgehend parallel zur B 96. Der Abschnitt beginnt nördlich des Ortes Völschow. Im weiteren Verlauf führt die Linie östlich an Völschow vorbei und kreuzt dort die Kreisstraße K 46 von Völschow nach Jagetzow. Nach der T+R-Anlage "Peenetal" unterquert die A 20 die Kreisstraße K 30 von der B 96 nach Pritzenow sowie die Gemeindestraße von der B 96 nach Bartow. Im Süden endet der Abschnitt kurz vor der AS Anklam. |
Anlagen: |
- Tank- und Rastanlage |
Planung: |
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens März 2000 |
AS
Anklam – AS Brunn (VKE 2832)
Die beiden Flußtalmoore des Großen und Kleinen Landgrabens sind wesentliche Bestandteile eines großräumigen ökologischen Verbundnetzes, welches das Land durchzieht. Vor dem Hintergrund der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen wurde in enger Abstimmung mit den Umweltbehörden die detaillierte Entwurfsplanung erarbeitet. Bereits vorliegende erste Planungslösungen wurden hinterfragt und weitreichend optimiert. Ergebnis dieses Planungsprozesses ist eine Kombination aus Dämmen und Brückenbauwerken, so daß die Funktion der Täler als großräumige Biotopverbundachsen erhalten bleibt.
Anschlußstelle Anklam (B 96, B 199)
Hier bindet die A 20 direkt an die Bundesstraßen B 96 und die B 199 an. Die Orte Klempenow oder Breest werden vom Zubringerverkehr nicht berührt. Die AS ist als unsymmetrisches halbes Kleeblatt geplant. Im Bereich der geplanten AS Anklam verläuft die bestehende Bundesstraße B 199 ungünstig in einer engen S-Kurve mit Gefälle. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und wegen der unbefriedrigenden Anbindung an die B 96 im Ort Klempenow soll die B 199 nördlich der vorhandenen Trasse verlegt werden.
Ein ausgedehntes Niedermoor bildet den Talraum des Großen Landgrabens. Es ist ein Zufluchtsort für zahlreiche geschützte Arten. Zusätzlich begünstigt durch die geringe Siedlungsdichte, hat sich in diesem Bereich sogar ein wichtiger Fernwechsel des Rotwildes etabliert.
Damit die für den Erhalt der Populationen wichtigen Austauschbeziehungen durch den Autobahnbau nicht gestört werden, entsteht zur Querung des rd. 800 m breiten Talraumes ein ca. 490 m langes und bis zu 13 m hohes Brückenbauwerk. An beiden Widerlagern werden Dammschüttungen vorgenommen. Diese Lösung läßt genügend Platz für Wanderwege – z.B. von Rotwild, Bibern und Fischottern.
Anschlußstelle Altentreptow (L 273)
Diese AS in Form eines symmetrischen halben Kleeblatts ist der Verknüpfungspunkt mit der Landesstraße L 273 und stellt damit die direkte Verbindung der Gemeinden Altentreptow, Grapzow und Werder an die A 20 dar.
Auf beiden Seiten der Autobahn ist im Raum Grischow eine unbewirtschaftete Rastanlage mit WC-Gebäuden geplant. Die Parkplätze südlich der Anschlußstelle an die Landesstraße L 273 umfassen in jeder Richtung 20 Pkw- und 5 Lkw-Stellplätze, 2 Behindertenstellflächen und eine Bucht für Busse oder Pkw mit Anhänger.
Das weite und ebene Tal des Kleinen Landgrabens ist durchzogen von einem verzweigten Gewässernetz, an dem zahlreiche gefährdete Vogelarten brüten oder ihre Nahrung finden.
Zur Querung des ca. 1500 m breiten Talraumes wurde schließlich eine Lösung gewählt, die ökologisch verträglich und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll ist. So entstehen drei Bauwerke über den Tuchmachergraben, den Kleinen Landgraben und einen Wirtschaftsweg; dazwischen werden Dämme geschüttet und begrünt, um sie der Landschaft anzupassen. Die Brücken haben eine Gesamtlänge von ca. 360 m, wobei das mittlere Bauwerk mit ca. 310 m das größte sein wird. Damit sind auch für Tierarten mit größerem Aktionsradius die nötigen Wanderwege und Austauschbeziehungen gewährleistet.
Die Verbindungen des nachgeordneten Verkehrsnetzes bleiben durch Über- bzw. Unterführungsbauwerke sichergestellt. Dies betrifft
Länge: |
16,5 km |
Lage: |
Die Trasse verläuft östlich der B 96 von Klempenow in südliche Richtung und kreuzt die B 199 bei der AS Anklam. Im weiteren Verlauf unterquert sie die Kreisstraße K 40 zwischen Kölln und Bittersberg. Nach der Überführung des Landesstraße L 273 an der AS Altentreptow, sowie der Kreisstraße K 40 zwischen Altentreptow und Grischow schließt sie nördlich der Gemeinde Brunn an die VKE 2833 an. |
Anlagen: |
- AS Anklam (B 199) - AS Altentreptow (L 237) - PWC-Anlage |
Planung: |
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Juli 2000 |
Der Landschaftspflegerische Begleitplan legt die Maßnahmen fest, mit denen die Beeinträchtigungen durch Bau und Betrieb der jeweiligen Teilstrecken der A 20 vermindert oder ausgeglichen werden können. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens und –beschlusses. Auch im vorliegenden Abschnitt des Autobahnneubaus kommt eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Kompensation der unvermeidbaren Eingriffe zum Tragen. Um ädaquaten Ausgleich auch für störungsempfindliche und großraumbeanspruchende Tierarten zu schaffen, wird ein größerer Teil der Ausgleichsverpflichtungen aus mehreren Verkehrseinheiten der A 20 – hier der ca. 45 km lange Abschnitt zwischen Jarmen und Neubrandenburg – in autobahnfernen Maßnahmeräumen gebündelt.
Derzeit wird die Bündelung der trassenfernen Ausgleichsmaßnahmen in einem ca. 400 ha großen störungsarmen Bereich des Großen Landgrabens geprüft und geplant. Ziel der Maßnahme sind insbesondere die Renaturierung des stark degenerierten Niedermoores und die weitreichende Verbesserung der Lebensbedingungen der vom Autobahnbau betroffenen seltenen und empfindlichen Tierarten.
Gesamtumfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ca. 350 ha. Einzelmaßnahmen sind u.a.
Gesamtumfang der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ca. 125 ha. Einzelmaßnahmen sind u.a.
Anspruch auf Lärmschutz besteht überall dort, wo schalltechnische Untersuchungen eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte von 64/54 dB(A) (Tag-/Nachtwert) ergeben. Im vorliegenden Streckenabschnitt, der so weit wie möglich abseits vorhandener und geplanter Orte und Wohnlagen verläuft, können für einzelne Gebäude passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden (VKE 2832).
Für die gesamte Strecke sind auf beiden Seiten Wildschutzzäune vorgesehen. Im Bereich wichtige Amphibienvorkommen werden Leiteinrichtungen, Durchlässe und Ersatzlaichgewässer gebaut. Neben dem Schutz der Tiere erhöhen diese Zäune auch die Verkehrssicherheit.