In der strategischen Planung zum Neubau der A 20 wird größter Wert darauf gelegt, daß möglichst frühzeitig erste verkehrswirksame Teilstrecken in den Regionen zur Verfügung stehen, in denen heute erhebliche Erreichbarkeitsprobleme und Verkehrsbelastungen bestehen. Deshalb soll auch der Streckenanteil von Neubrandenburg bis zum Autobahnkreuz A 20/A 11 vorrangig realisiert werden. Im Dezember 1997 wird nunmehr das Planfeststellungsverfahren (PFV) für den 21 km langen Teilabschnitt der A 20 zwischen Strasburg (L 282) und Pasewalk (B 109) (Verkehrseinheit 2841) eingeleitet. An der Talbrücke über die Uecker soll bereits im Frühjahr 1998 mit dem Bau begonnen werden, an der Strecke wird der Beginn der Arbeiten noch für 1998 angestrebt. Für die südlich anschließenden Abschnitte zwischen Pasewalk, Prenzlau (L 26) und dem AK Uckermark läuft das PFV bereits bzw. soll ebenfalls noch 1997 eingeleitet werden.
Im vorliegenden Planungsabschnitt verläuft die Trasse zunächst im Land Mecklenburg-Vorpommern, liegt dann auf Höhe der Ortschaft Wismar auf ca. 3 km auf Brandenburger Gebiet und verläuft anschließend wieder durch Mecklenburg-Vorpommern. Sie endet kurz vor der künftigen Anschlußstelle Pasewalk/Süd.
Die neue Autobahn leistet einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschließung der Städte Strasburg, Pasewalk und Prenzlau und der gesamten Region. Gleichzeitig werden die Innenstädte und die Ortschaften (insbesondere entlang der Bundesstraßen B 104 und B 198) vom Durchgangsverkehr entlastet. Tourismus, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe im Landkreis Uckermark werden von der besseren Erreichbarkeit durch die neue Autobahn profitieren.
Die Landesstraße (L 282) Strasburg – Friedland, die hier an die A 20 anbindet, wird im Anschlußstellenbereich verlegt, ausgebaut und über die Autobahn geführt. Die AS ist als unsymmetrisches halbes Kleeblatt geplant. Über diese Verknüpfung mit der Autobahn wird u.a. die Erreichbarkeit der Stadt Strasburg deutlich verbessert.
Im Zuge der A 20 werden – wie an anderen Autobahnen üblich – in Abständen von ca. 20 km Parkplätze mit WC angelegt. Auch hier bei Wismar bzw. Ravensmühle soll dem Reisenden die Möglichkeit gegeben werden, in landschaftlich schöner Umgebung eine Rast anzulegen.
Nach Abwägung aller ökologischen, technischen und ökonomischen Belange wird die A 20 über ein relativ kurzes und niedriges (lichte Weite: ca. 20 m; lichte Höhe: ca. 4 m) Bauwerk über die Mühlgrabenniederung geführt. Die Höhe des anschlißenden Damms kann so auf max. 5 m reduziert werden. Diese Lösung stellt einen Kompromiß bezüglich Wirtschaftlichkeit und Durchlässigkeit für Vernetzungsbeziehungen dar.
Am Steinberg (Gemarkung Blumenhagen) wird – wie an mehreren Stellen im Verlauf der A 20 – eine Wildbrücke gebaut. Diese ca. 50 m breite Überführung ist begrünt und naturnah bepflanzt. Sie dient der Aufrechterhaltung der Fernwanderbeziehung des Rotwildes zwischen den Waldgebieten der Brohmer Berge und der Ueckermünder Heide im Norden der A 20 und der Schorfheide im Süden.
Etwa auf Höhe Papendorf bindet die vielbefahrene Bundesstraße (B 104) Strasburg – Pasewalk an die A 20 an. Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung wird die B 104 ausgebaut und über die Autobahn geführt. Im Zuge des Ausbaus erhält die Bundesstraße auf der Südseite einen Geh- und Radweg. Die Gemeindestraße Stolzenburg – Brietzig (künftig Kreisstraße) wird im Bereich der Anschlußstelle verlegt und quert östlich der AS über ein zusätzliches Bauwerk die Autobahn.
Talbrücke über die Uecker (1180 m)
Das Bauwerk überspannt den gesamten Talraum der Uecker mit den beidseitigen Quellmoorbereichen (siehe auch umseitig). Darunter kreuzen die Eisenbahnlinie Pasewalk – Prenzlau und ein Wirtschaftsweg. Die Brücke ist ca. 30 m breit und hat eine maximale lichte Höhe von i.M. 12 m.
Die Anschlußstelle liegt im südlich anschließenden Streckenabschnitt. Das Planfeststellungsverfahren für diese Verkehrseinheit (VKE 1812) soll noch 1997 eingeleitet werden.
Der Bau einer Autobahn ist immer mit unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Zur Kompensation werden im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet. So werden beispielsweise eine Wildbrücke zur Aufrechterhaltung bedeutender Fernwildwechsel und Amphibiendurchlässe angelegt. Die Zerschneidungswirkung der Autobahn wird so wesentlich gemindert. Im Umfeld der A 20-Trasse werden Trocken- und Feuchtbiotope als neue Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten angelegt. Für besonders störempfindliche Arten wie den Kranich erfolgt am Koblentzer See (östlich Pasewalk) eine Bündelung der Ersatzmaßnahmen aus mehreren Verkehrseinheiten der A 20.
Im Planungsbereich verläuft die A 20 über große Strecken durch landwirtschaftlich genutztes Gelände. Die landwirtschaftlichen Flächen werden meist durch Flächendrainagen künstlich entwässert, die infolge des Autobahnbaus unterbrochen werden müssen. Damit die Qualität der Agrarflächen gesichert bleibt, werden die Drainage- und Entwässerungsleitungen wieder funktionsfähig verbunden.
Bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie bei der Linienfindung wurde unter Abwägung aller Belange darauf geachtet, wesentliche Lärmbeeinträchtigungen für bebaute Bereiche zu vermeiden. Schalltechnische Untersuchungen zeigten, daß die zulässigen Grenzwerte für den Lärmschutz eingehalten werden. Das liegt zum einen an der relativ siedlungsfernen Trassenführung, zum andern an der Einschnittslage der A 20 in maßgeblichen Abschnitten. Schallschutzmaßnahmen sind im vorliegenden Planungsabschnitt somit nicht erforderlich.
Das auf der A 20 anfallende Regenwasser wird über Längsleitungen gesammelt und Regenrückhaltebecken zugeführt. Diese verfügen über ein Absetz- und ein Rückhaltebecken. Den Vorflutern wird somit zeitlich verzögert zur Vermeidung der Überlagerung von Abflußspitzen bereits vorgereinigtes Wasser schadlos zugeführt.
Entlang des ökologisch sensiblen Talraumes mit seinen Quellmoorbereichen verlaufen großräumige Vernetzungsbeziehungen. Eine Störung bzw. Unterbrechung würde großräumig Gesamtpopulationen seltener und geschützter Arten auch außerhalb des unmittelbaren Einflußbereichs gefährden. Sowohl aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, als auch aus ökonomischen Erwägungen kommt die Errichtung eines Dammes für die Autobahntrasse nicht in Frage. Dammschüttungen im Bereich der Quellmoore nämlich würden eine derart aufwendige Gründung erfordern, daß die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung nicht mehr gegeben wäre.
Mithin wird der gesamte Talraum der Uecker einschließlich der beidseitigen Quellmoorbereiche mit einem ca. 1180 m langen Bauwerk überspannt. Die Stützweiten der Brücke werden zwischen 30 und 50 m Länge liegen, so daß ein hohes Maß an ökologischer Transparenz gewährleistet ist und das Landschaftsbild nur minimal beeinträchtigt wird.
Länge: |
21 km |
Anschlußstelle (Arbeitstitel): |
- Strasburg (L 282) |
Bauwerke: |
17 Brücken, darunter die Ueckertalbrücke (1180 m) |
Flächenbedarf: |
ca. 84 ha Streckenbau |
Bodenbewegungen: |
ca. 2 Mio m³ |
Planung: |
Ing.-Büro Dipl.-Ing. K. Langenbach GmbH, Sigmaringen und andere |