Lückenschluß zwischen Rostock und Stralsund/Greifswald

Die neue Autobahn A 20 verbessert nachhaltig die verkehrliche Erschließung der Region Nordvorpommern sowie der Hansestädte Stralsund und Greifswald. Die bessere Erreichbarkeit ist ein wichtiger Standortfaktor, von dem Fremdenverkehr und Gewerbe, aber auch die Landwirtschaft profitieren werden. Gleichzeitig werden die Innenstädte und Ortschaften entlang der stark befahrenen Bundesstraßen spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet. Von Schönberg bis Rostock wird die A 20 Ende 2000 durchgängig befahrbar sein. Zwischen Rostock und Greifswald ist folgender Stand erreicht:
- Die Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte zwischen dem Autobahnkreuz Rostock (A 19/A 20) und Tribsees sowie östlich Grimmen sind abgeschlossen.
- Sowohl südlich um Grimmen als auch zwischen der A 19 und Sanitz wird gebaut. Diese Abschnitte werden bis Ende 2001 befahrbar sein.
- Die Bauarbeiten zwischen Sanitz - Tessin - Tribsees (bei Langsdorf entsteht vorübergehend ein provisorischer Anschluß zur Landesstraße L 19) werden Ende 2000 anlaufen. Einzelne Teilstrecken sind dann schon 2002 bzw. 2003 befahrbar.
Der vorliegende Abschnitt zwischen Tribsees und Grimmen - Verkehrseinheiten (VKE) 2823/2824 - stellt in der Realisierung der A 20 den baulichen Lückenschluß zwischen Rostock und Nordvorpommern dar. Er wird - gemeinsam mit der "Zweiten Rügenanbindung" B 96 n Stralsund/Rügen - im Jahr 2005 für den Verkehr freigegeben.

Trebelbrücke (530 m)

Mit dem Trebeltal wird ein Flußtalmoor von sehr hohem naturschutzfachlichen Rang gequert. Hierbei handelt es sich um ein europäisches Vogelschutzgebiet und ein vom Land gemeldetes Gebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als Teil des Schutzgebietkonzeptes "Natura 2000" (FFH-Gebiet). Im Talraum wird dazu eine 530 m lange Brücke errichtet. Im westlichen Bereich entsteht zusätzlich eine 9 m breite Brücke über den Prahmgraben.

Anschlußstelle Tribsees

Diese Anschlußstelle wird am östlichen Talrand der Trebel in Form eines halben unsymmetrischen Kleeblattes gebaut. Über sie werden die Landesstraßen L 19 und L 192 unmittelbar mit der A 20 verknüpft. Die L 19 wird im Bereich der AS von der Nord- auf die Südseite der A 20 verschwenkt. Die Anschlußstelle hat damit hohe Bedeutung für Tribsees Nachbarschaft, für die nördlich gelegenen Städte Franzburg und Richtenberg, aber auch für Stralsund sowie Barth und Fischland-Darß.

Trebeltal

Mit der Trebelniederung wird ein landschaftsökologisch bedeutender Raum gequert (Europäisches Vogelschutzgebiet). Aufgrund dieser und der geologischen Besonderheiten (Flußtalmoor) wird für die Querung des ca. 1100 m breiten Talraumes eine ca. 530 m lange Brücke über die Trebel und die Talaue sowie eine 9 m lange Brücke über den Prahmgraben gebaut. Im Trebeltal stehen 8-10 m mächtige Torf- und Muddeschichten an. Für die Gründung der Brücken und der dazwischenliegenden Dammstrecken werden möglichst umweltschonende Bauverfahren gewählt, um die Eingriffe im Talraum und in die Moorschichten des Untergrundes möglichst gering zu halten.

Lärmschutz

Die A 20 verläuft südlich von Tribsees in einem genügend großen Abstand von 500 m, so daß für die Stadt Tribsees keine Grenzwertüberschreitungen ermittelt wurden. Durch die Parallellage zur L 19 und den dort vorhandenen Einzelgehöften werden die Immissionsgrenzwerte an wenigen Gebäuden überschritten.

Daten und Fakten zur Verkehrseinheit 2823 (2. BA)
 
Länge: 5,9 km
Verlauf: Der 2. Bauabschnitt (BA) der A 20 zwischen Tessin und Tribsees beginnt bei Langsdorf mit der Querung der Trebelniederung. Die A 20 verläuft südlich von Tribsees parallel zur L 19. Im Bereich der Einmündung der L 192 in die L 19 entsteht die Anschlußstelle, die außer Tribsees den Raum Richtenberg/Franzburg erschließen soll. Nördlich des Waldgebietes "Hohes Holt" kreuzt die A 20 die L 19 und schwenkt nach Südosten.
Anlagen: - Anschlußstelle bei Tribsees
- Trebelquerung mit einer ca. 530 m langen Brücke
- Umverlegung der L 19 bei Siemersdorf mit Brücke über die A 20
- Überführung der Kreisstraße K 13 Tribsees - Demmin
- Graben- und Amphibiendurchlässe
- 2 Regenrückhaltebecken
Planung: Einleitung Planfeststellungsverfahren im Herbst 2000
Baubeginn: 2002

Parkplatz mit WC

Östlich des Ibitzgrabens werden beiderseits der Trasse unbewirtschaftete Parkplätze mit WC-Gebäuden angelegt ("PWC-Anlagen"). In jeder Fahrtrichtung befinden sich Stellplätze für 22 Pkw (davon zwei behindertengerecht), fünf für Lkw und Längsbuchten für je zwei Busse bzw. Pkw mit Anhänger.

Lärmschutz

Für die Wohngebäude in Trassennähe wird geprürft, ob die Immissionsgrenzwerte überschritten werden und Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht. Dafür werden die zu erwartenden Schallpegel für das Prognosejahr 2010 unter Zugrundelegung einer Verkehrsprognose (Verkehrsstärke), der Fahrgeschwindigkeit, der Lkw-Anteile usw. errechnet. Die pro Haus ermittelten Immissionswerte werden den jeweiligen Grenzwerten für Dorf-/Mischgebiet oder Wohngebiet gegenübergestellt.
Durch die Parallellage zur L 19 und den dort vorhandenen Streusiedlungen und Einzelgehöften werden die Immissionsgrenzwerte an mehreren Gebäuden überschritten, z.B. bei Siemersdorf, Stremlow, Zarrentin und Kirch Baggendorf. Hier kann sich ggf. Anspruch auf sog. passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) ergeben. Dies hängt von der Raumnutzung und der vorhandenen Bausubstanz ab. Die detaillierten Festsetzungen werden in einem gesonderten Gutachten ermittelt.

Daten & Fakten zur Verkehrseinheit 2824
 
Länge: 11,2 km
Verlauf: Der Trassenabschnitt beginnt nördlich des Waldgebietes "Hohes Holt" und verläuft südlich zur vorhandenen L 19. Den Ibitzgrund quert die A 20 mit einem 15 m langen Brückenbauwerk in Parallellage zur L 19. Die Trasse verläuft weiter Richtung Osten mit etwa gleichen Abständen zu den Ortschaften Zarrentin (650 m), Gransebieth (750 m), Kirch Baggendorf (850 m) und Brönkow (1000 m). Östlich der Bebauung an der L 19 (zu Kirch Baggendorf) wird die L 19 gekreuzt, so daß die A 20 nördlich der L 19 und der Ortslagen Wendisch Baggendorf in Richtung Leyerhof verläuft. Der Streckenabschnitt der A 20 endet nördlich von Leyerhof und bindet an den bereits in Bau befindlichen Abschnitten bei Grimmen ein.
Anlagen: - Brücke über den Ibitzgraben
- Umverlegung der L 19 bei Wendisch Baggendorf mit Brücke über die A 20
- Überführung der Kreisstraße K 14 Kirch Baggendorf - Brönkow
- 2 Gemeindestraßenüberführungen
- 1 Wirtschaftswegeüberführung
- Graben- und Amphibiendurchlässe
- Parkplatz mit WC-Gebäude bei Zarrentin (beidseitig)
- 9 Regenrückhaltebecken
Planung: Einleitung Planfeststellungsverfahren im August 2000
Baubeginn: 2003

Kreuzende Wege

Die A 20 kreuzt eine Reihe vorhandener Straßen, Wege und Wasserläufe. Gewässer wie Ibitzgraben und Wehrgraben werden unter der Autobahn hindurchgeführt. Die vorhandenen Verkehrsverbindungen von Straßen und Wegen werden durch Überführungsbauwerke über die A 20 aufrechterhalten. Eine Ausnahme bildet die Straße von Kirch Baggendorf nach Gransebieth, die in Abstimmung mit der Gemeinde nicht überführt wird. Als Ersatz für das nicht benötigte Brückenbauwerk wird der Zustand der Straße zwischen Gransebieth und Brönkow parallel zur A 20 durch den Einbau einer bituminösen Trag- und Deckschicht verbessert.

Umfassender Schutz von Natur und Landschaft

Der Bau einer Autobahn bringt auch unvermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes mit sich. Im Landespflegerischen Begleitplan (LBP) werden deshalb umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet. Die Maßnahmen des LBP sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses.
Bepflanzungen an der Trasse binden das Bauwerk landschaftlich ein und bieten teilweise Sichtschutz. Beidseitige Wildschutzzäune entlang der Trasse schützen Autofahrer und Tiere; eigene Bauwerke ermöglichen Wildtieren die gefahrlose Querung der Autobahn. Besonders im Bereich des Trebeltales und des Ibitzgrabens sind Schutzmaßnahmen für Biber und Fischotter erforderlich. Für die Durchschneidung von Lebensräumen, z.B. des seltenen Schreiadlers, werden neue Lebensräume geschaffen.
Ein Großteil der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden in trassenfernen, großflächigen Gebieten durchgeführt. Dies sind Polderflächen im Trebeltal bei Rodde, Annenhof, Volksdorf und Nossendorf, die wiedervernäßt werden u.a. durch Stillegung der Schöpfwerke. Ein weiteres interessantes Projekt als Ersatzmaßnahme ist die Wiederherstellung des Richtenberger Sees in der Niederung zwischen den Städten Franzburg und Richtenberg. Die Seefläche wird dann etwa 128 ha betragen. Die Städte befürworten das Projekt und unterstützen es nach Kräften bei der Genehmigung und Ausführung.

Grunderwerb

Der Flächenbedarf für Trasse und Anlagen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den beiden vorliegenden Verkehrseinheiten beträgt ca. 390 ha. Für ein Großteil der trassenfernen Ausgleichs- und Ersatzflächen wird als geringstmöglicher Eingriff in das Grundeigentum eine Nutzungsbeschränkung mit dinglicher Sicherung in den Planfeststellungsunterlagen vorgesehen. In diesem Falle erhält der Eigentümer eine Entschädigung dafür, daß er sein Grundstück nur noch eingeschränkt bewirtschaften kann. Es bleibt ihm jedoch unbenommen, in den gesondert zum Planfeststellungsverfahren laufenden Grunderwerbsverhandlungen den Erwerb zu beschränkender Flächen durch die DEGES zu verlangen.