Der vierstreifige Neubau der A 71 Erfurt - Schweinfurt / A 73 Suhl -
Lichtenfels (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 16) schreitet weiter
zügig voran. Knapp 130 km der insgesamt ca. 223 km langen Autobahn
führen durch den Freistaat Thüringen und werden von der DEGES,
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, realisiert.
Der Bau der verbleibenden rund 93 km liegt in Verantwortung der Straßenbaubehörden
des Freistaates Bayern. Im Zuge der A 71 sind bereits 25,6 km fertiggestellt
bzw. sind die Bauarbeiten auf weiter Strecke in vollem Gange.
Parallel dazu wird mit Nachdruck auch an dem thüringischen Streckenanteil
der A 73 zwischen dem AD Suhl und der Landesgrenze zu Bayern gearbeitet.
Unmittelbar westlich von Suhl bindet die A 73 an die A 71 an. Sie umfährt
Suhl im Süden, im weiteren Verlauf Schleusingen im Osten und Eisfeld
im Westen, bevor sie den Übergangspunkt an der Landesgrenze zu Bayern
zwischen Herbartswind und Rottenbach erreicht. Die Autobahn wird vierstreifig
(plus Standstreifen) mit einem Regelquerschnitt von 26 m Kronenbreite gebaut.
Mit dem Bau der A 73 erfährt der südostthüringische
Raum eine deutliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und damit eine
Aufwertung sowohl als Gewerbestandort als auch als Fremdenverkehrsregion.
Es wird damit nicht nur eine leistungsfähige Straßenverbindung
nach Nordbayern geschaffen, sondern über die A 71 und deren Verknüpfungen
mit vorhandenen (A 4, A 70) bzw. geplanten (A 38) Autobahnen ein unmittelbarer
Zugang zum deutschen Fernstraßennetz.
Neben den raumordnerischen Vorteilen sind es besonders verkehrliche
Gründe, die den Neubau einer vierstreifigen Autobahn erforderlich
machen. Die für das Jahr 2010 prognostizierten Verkehrsbelastungen
auf der A 73 bewegen sich - je nach Abschnitt - zwischen 20.000 und 42.000
Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil zwischen 14 und 29 %. Durch die Bündelung
des Durchgangsverkehrs auf der Autobahn werden das nachgeordnete Straßennetz
und insbesondere die Ortsdurchfahrten spürbar entlastet.
Das insgesamt 33,5 km lange Teilstück der A 73 in Thüringen
ist unterteilt in vier Verkehrseinheiten (VKE), also verkehrswirksame Teilabschnitte,
für die die Planungsarbeiten unterschiedlich weit vorangeschritten
sind.
Verkehrseinheit 5211
Ab dem AD Suhl verläuft die A 73 zunächst nach Süden, quert mit einer 845 m langen Brücke das Haseltal sowie Teile der Stadt Suhl und schwenkt in einem weiten Bogen in südöstliche bzw. östliche Richtung. Im Verlauf dieser VKE werden zwei weitere Großbrücken und zwei Anschlußstellen gebaut. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Autobahnmeisterei nicht im Bereich der AS Suhl-Sehmar gebaut, sondern - zentraler gelegen - an der A 71 im Bereich der AS Zella-Mehlis. Dieser Umstand ermöglicht nun eine veränderte Linienführung in diesem Bereich, die eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt:
Unmittelbar südlich des Autobahndreiecks Suhl überführt das Bauwerk den Haseltalraum mit der Eisenbahnlinie Meiningen - Erfurt, die Meininger Straße sowie mehrere Wirtschafts- und sonstige Erschließungswege. Es handelt sich um eine Achtfeldbrücke mit Stützweiten zwischen 70 und 175 m und einer maximalen Höhe über Grund von ca. 80 m. Aufgrund der exponierten Lage dieser Talbrücke legen die Planer besonderen Wert darauf, daß sich das Bauwerk mit ausgewogenen Proportionen harmonisch in die Stadtlandschaft einfügt und sich zugleich wirtschaftlich herstellen und erhalten läßt. Der gesamte Autobahnquerschnitt wird auf einem gemeinsamen Überbau (einteiliger Stahl-Verbundquerschnitt) geführt.
Anschlußstelle Suhl-Sehmar
Die Anbindung der Stadt Suhl erfolgt hier von der Landesstraße L 1140 über einen neuen Zubringer zur A 73, der im bebauten Bereich von der Stadt Suhl und im weiteren Verlauf zusammen mit der Autobahn gebaut wird. Im Zuge einer Trassenoptimierung wurden die AS und Teile des Zubringers von der Bebauung abgerückt.
Anschlußstelle Suhl-Süd (B 247)
Südlich Suhl wird die A 73 am Gewerbegebiet Friedberg über einen kurzen Zubringer an die B 247 angeschlossen. Diese z.T. dreispurige Bundesstraße wird durch die A 73 um bis zu 70 % entlastet.
Verkehrseinheit 5212
Die Streckencharakteristik dieser VKE ist durch ein topografisch stark
bewegtes Gelände geprägt, was sich nicht zuletzt in 7 Talbrücken
mit einer Gesamtlänge von 2.344 m ausdrückt.
Durch die A 73 wird die Bundesstraße B 247 zwischen Suhl und
Schleusingen um bis zu 14.000 Kfz/24 h entlastet. Dies führt vor allem
zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung in den Ortslagen Hirschbach,
Erlau und Schleusingen.
Für die Linienführung im Streckenabschnitt der VKE 5212 kamen
im Raumordnungsverfahren zwei Haupttrassen in Frage. Zu der gewählten
Vorzugsvariante sind von der Bürgerinitiative "Pro A 73" modifizierte
Varianten vorgeschlagen worden, die jedoch nach sorgfältiger Untersuchung
eine Reihe ökologischer und ökonomischer Nachteile aufwiesen
und somit nicht zur Ausführung gelangen können.
Anschlußstelle Schleusingen (B 4)
Im Bereich der Anschlußstelle liegt die Autobahntrasse im Einschnitt,
die B 4 wird überführt. Der Anschluß der Rampen an die
Bundesstraße erfolgt über Kreisverkehrsanlagen. Einschließlich
der in Planung befindlichen Ortsumgehung Schleusingen erfolgt hier eine
optimale Verknüpfung des nachgeordneten Straßennetzes an die
Autobahn und gleichzeitig eine deutliche Reduzierung des innerstädtischen
Verkehrs.
Als flankierende Maßnahme wird durch das Straßenbauamt
Suhl zwischen der Anschlußstelle und der B 4 nördlich von Ratscher
ein Zubringer gebaut.
Verkehrseinheit 5213
Die Hügellandschaft des südlichen Thüringer Waldes kennzeichnet
die Topographie in diesem Streckenabschnitt. Charakteristisch für
die Talbereiche mit ihren Wasserläufen (Nahe, Schleuse, Wiedersbach,
Brünn) sind die kleinen Dörfer und ausgedehnte Waldgebiete. Die
Trassierung der A 73 berücksichtigt in diesem Bereich die Belange
des sensiblen Naturraumes mit dem Landschaftsschutzgebiet "Hildburghäuser
Wald".
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde die ursprüngliche Vorzugslinie
im Bereich nordöstlich Brattendorf optimiert und einer "neuen Linie"
- westlich der optimierten Linie - gegenübergestellt. Die "neue Linie"
bildet die Grundlage für die Vorentwurfsplanung.
Wichtigstes Merkmal der Vorzugslinie, die jetzt zur Ausführung
gelangt, ist der Verzicht auf das ursprünglich vorgesehene, 500 m
lange Tunnelbauwerk zwischen der Ortslage Waldau und der Talsperre Ratscher.
Die alte Planung hätte nicht nur einen gewaltigen Erdmassenüberschuß
zu Folge gehabt, sondern auch Mehrkosten von ca. 40 Mio. DM verursacht.
Die aktuelle Planung ohne Tunnel rückt zwar in Richtung Naherholungsgebiet
Ratscher Stausee, hat aber für die Anwohner keine Nachteile. Die Autobahn
soll nämlich auf ganzer Länge in Tieflage geführt werden.
Die aus den Einschnitten gewonnenen Erdmassen werden in Dammlagen für
einen zusätzlichen Lärmschutzwall aufgeschüttet, so daß
die A 73 in diesem Bereich vollständig im Einschnitt verschwindet.
Verkehrseinheit 5214
In diesem Streckenabschnitt quert bzw. tangiert die geplante Trasse
einige ökologisch sensible Bereiche wie den faunistischen Biotopkomplex
am Wasserberg, das Landschaftsschutzgebiet "Frankenschwelle" und die Naturschutzgebiete
"Görsdorfer Heide" und "Leite bei Harras". Um eine möglichst
umweltverträgliche Linie zu finden, wurden mehrere Varianten untersucht
und bereits definierte Vorzugslinien nochmals optimiert.
Bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren im Juni 1999 ergaben
sich begründete Einsprüche von Betroffenen hinsichtlich Änderungen
bei landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, beim
Grunderwerb, beim landwirtschaftlichen Wegenetz und bezüglich der
Lage der Anschlußstelle bei Rottenbach. Ein entsprechendes Planänderungsverfahren
wird durchgeführt.
Status
Das Planfeststellungsverfahren für die VKE 5214 Eisfeld - Landesgrenze
TH/BY wurde am 02.12.1998 eingeleitet. Das nach der Anhörung im Juni
1999 notwendig gewordene Planänderungsverfahren wird voraussichtlich
im Sommer 2000 abgeschlossen. Für den Bereich des Werratals (855 m
inkl. Brückenbauwerk) liegt seit dem am 12. November 1999 ein Plangenehmigungsbeschluß
vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
vor. Mit dem 1. Spatenstich am 19. April 2000 beginnen die Bauarbeiten
an der Werratalbrücke und damit an der A 73 insgesamt. Der Baubeginn
der Strecke in dieser VKE ist ab 2001 vorgesehen.
Anschlußstelle Eisfeld-Nord (B 4)
Von vier möglichen Varianten wurde diese Lage der AS im Nordwesten von Eisfeld aus Gründen der Ökonomie, Ökologie, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Verkehrswirksamkeit bereits im Januar 1997 als die geeignetste endgültig festgelegt. Im Zuge des Neubaus der Anschlußstelle werden zwei Zubringerstraßen zur B 4 bzw. zwischen der B 4 und der B 89 gebaut. Damit werden beide Bundesstraßen über diese AS mit der A 73 verknüpft.
Werratalbrücke (432 m)
Das Bauwerk führt in einer maximalen Höhe von 24 m über das Werratal. Die Brücke quert die Werra, die Bundesstraße B 89 Meiningen - Eisfeld, die Eisenbahnstrecke Meiningen - Eisfeld, zwei Wirtschaftswege und einen Bach (Mühlengraben). Außerdem kreuzen im Bauwerksbereich zwei Energieversorgungs-Freileitungen und zwei Trinkwasserleitungen die Autobahntrasse. Die südliche Trinkwasserleitung befindet sich im Wirtschaftsweg am Eichberg und wird zusammen mit dem Weg vor das Brückenwiderlager umverlegt.
Anschlußstelle Eisfeld-Süd (B 4)
Die Anschlußstelle schließt die Bundesstraße B 4 an die A 73 an. Sie ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Gewerbegebietes südöstlich von Eisfeld. Ursprünglich war diese AS bei Rottenbach unmittelbar südlich an der Landesgrenze Thüringen/Bayern auf bayerischem Gebiet geplant. Jene Planung folgte in erster Linie ökologischen Belangen, da der ehem. Grenzstreifen auf Thüringer Seite Anfang der 90er Jahre einstweilig unter Naturschutz gestellt war. Später entfiel der genannte Bereich zwischen B 4 und K 21 aus der Schutzgebietskulisse, so daß nun die AS auf dem ehemaligen Grenzstreifen gebaut werden kann.
Daten und Fakten
VKE 5211 | VKE 5212 | VKE 5213 | VKE 5214 | |
Länge | ca. 7,5 km | ca. 7,9 km | ca. 11,6 km | ca. 6,5 km |
Lage | südl. AD Suhl - AS Suhl-Süd (B 247) | südl. AS Suhl-Süd (B 247) - AS Schleusingen (B 4) | öst. AS Schleusingen (B 4) - nordwestl. AS Eisfeld-Nord | nordwestl. AS Eisfeld-Nord - südl. Lgr. TH/BY |
Anschlußstellen | - Suhl-Sehmar - Suhl-Süd (B 247) |
Schleusingen (B 4) | - Eisfeld-Nord (B 4) - Eisfeld-Süd (B 4) |
|
Bauwerke | Talbrücken - Haseltal (845 m) - Wiesental (252 m) - Langer Grund (372 m) 5 Überführungsbauwerke |
Talbrücken - Wallersbach (501 m) - Dambach (370 m) - Leuketal (216 m) - Silbach (335 m) - Ochsengrund (186 m) - Feuchter Grund (122 m) - St. Kilian (442 m) 5 Überführungsbauwerke |
Talbrücken - Nahe (430 m) - Schleuse (680 m) - Wiedersbach (170 m) - Brünn (650 m) - Sulzebach (270 m) - Weißa (250 m) 2 weitere Autobahnbrücken über eine Eisenbahnlinie bzw. einen Wirtschaftsweg 4 Überführungsbauwerke |
6 Autobahnbrücken, darunter die Talbrücke Werratal (480 m) 1 Überführungsbauwerk |
Besonderheit | PWC-Anlage Hirschbach | PWC-Anlage bei Eisfeld |
Vielfältige Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Dem Vermeidungs- und Verursacherprinzip folgend, muß für
Eingriffe in die Natur und Landschaft, die durch Bau, Anlage und Betrieb
einer Autobahn entstehen und nicht vermieden bzw. vermindert werden können,
Ausgleich bzw. Ersatz geschaffen werden. Neue Bäume und Hecken müssen
gepflanzt, Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt an anderer
Stelle eingerichtet oder aufgewertet werden. Dies geschieht in enger Abstimmung
mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Dabei wird darauf geachtet,
daß die Maßnahmen in räumlichem und funktionalem Zusammenhang
zu vorhandenen bzw. beeinträchtigten Bestandteilen von Natur und Landschaft
stehen.
Parallel und in enger Abstimmung mit der eigentlichen Straßenplanung
wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Die durch
die Autobahn hervorgerufenen Beeinträchtigungen werden als Konflikte
erfaßt und nach ihrer Schwere bewertet. Entsprechend werden Maßnahmen
entwickelt, die der Vermeidung/Verminderung von Eingriffen dienen (z.B.
Bauwerksoptimierungen, Schutzzäune, Umsetzen von Vorkommen) bzw. als
Ausgleich oder Ersatz für beeinträchtigte Funktionen von Natur
und Landschaft zu realisieren sind. Die Maßnahmen des LBP sind Bestandteil
des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses.
Der Bau von Trasse und Anlagen der A 73 in den vorliegenden vier Verkehrseinheiten
nimmt eine Fläche von ca. 245 ha durch Versiegelung und Überformung
in Anspruch. Hinzu kommen noch einmal mehrere hundert Hektar, in denen
nach naturschutzfachlicher Sicht randliche Beeinträchtigungen (z.B.
Lärm- und Schadstoffemission, Zerschneidungswirkung, Lichtverlust)
dauerhaft stattfinden sowie vorübergehende Flächeninanspruchnahmen
(z.B. Baustraßen). Zur Kompensation all dieser Eingriffe und Störungen
sind auf ca. 675 ha Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Schwerpunkte
sind:
Planfeststellung
Das Planfeststellungsverfahren für die Verkehrseinheit (VKE) 5211
wird im Sommer 2000, für die beiden VKE 5212/13 voraussichtlich Ende
2000 eingeleitet. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind Unterlagen,
bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, die erkennen lassen,
wo, in welchem Umfang und in welcher Weise die BAB A 73 zwischen dem AD
Suhl und der Landesgrenze TH/BY neu angelegt werden soll.
Durch die Planfeststellung wird das Bauvorhaben unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange in die Umwelt eingeordnet. Dabei
wird entschieden, inwieweit in die Rechte anderer eingegriffen werden muß.
Dies geschieht nach dem Grundsatz: Jeder Plan, der zu seiner Durchführung
einen Eingriff in privates Eigentum erfordert, muß dem Wohl der Allgemeinheit
dienen.
Im Planfeststellungsverfahren werden die öffentlich-rechtlichen
Beziehungen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben abschließend
geregelt. Entschädigungsfragen können durch das Verfahren jedoch
nicht geregelt werden, sondern bleiben einer gesonderten Einigung vorbehalten.
Gegen die Unterlagen, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden
können, kann jeder, dessen Belange bei Durchführung des Planvorhabens
berührt werden, Einwendungen geltend machen. Die Einwendungen sind
keine Rechtsbehelfe in einem förmlichen Widerspruchsverfahren, sondern
Äußerungen, mit denen die Beteiligten ihre Vorstellungen zu
dem Plan, ihre rechtlichen und tatsächlichen Bedenken und Anregungen
sowie Änderungswünsche vortragen können. Über die Einwendungen
wird durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Der Planfeststellungsbeschluß
kann nur beim Bundesverwaltungsgericht Berlin durch Klage angefochten werden,
sofern eine Rechtsbeeinträchtigung geltend gemacht werden kann.