Ausbau der A 9: mehr Sicherheit und bessere Verkehrswirksamkeit
Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 12 beinhaltet die Grunderneuerung und die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn A 9. Die Notwendigkeit der Maßnahme ist begründet in:
Im Zuständigkeitsbereich der DEGES liegt u.a. der rund 55 km lange Streckenabschnitt in Thüringen südlich des AK Hermsdorf bis zur Landesgrenze nach Bayern. Der Ausbau orientiert sich durchgängig an der vorhandenen Trasse, der Regelquerschnitt beträgt nach Fertigstellung 35,5 m (sechs Fahrstreifen plus Standstreifen). Aufgrund der in den Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ermittelten Raumwiderstände, muß die Verbreitungsseite in diesem gesamten Streckenabschnitt mehrfach gewechselt werden.
So auch in den beiden Planfeststellungsabschnitten der Verkehrseinheit (VKE) 5411 zwischen Hermsdorf/Süd und Triptis (17 km):
Bei der Wahl der Verbreiterungsseite wird darauf geachtet, den Ausbau in Richtung nahegelegener Ortschaften möglichst zu vermeiden. Unabhängig von der Verbreiterungsart wird der Verkehrsfluß auf der Autobahn während der gesamten Bauzeit vierstreifig aufrechterhalten.
Aufeinander abgestimmte Planung gewährleistet zugige Realisierung
Aufgrund der schwierigen und technisch aufwendigen Baumaßnahme zur Verlegung der AS Triptis wurde ein 2,7 km langes Teilstück am südlichen Ende der VKE 5411 von Triptis-Oberpöllnitz bis südlich der vorhandenen AS Triptis (Betr.-km 202,3 bis 205,0) abgetrennt und einem gesonderten Planfeststellungsverfahren (PFV) unterzogen. Dieses PFV ist im Mai 1998 eingeleitet worden. Das PFV für die restlichen 14,3 km Strecke dieser Verkehrseinheit wurde bereits im Februar d.J. eingeleitet. Die jeweiligen Beschlüsse werden Anfang 1999 erwartet. Um nach Abschluß der jeweiligen PFV den Streckenbau zügig voranbringen zu können, wurde für einige Brückenbauwerke durch Plangenehmigung vorzeitiges Baurecht erreicht bzw. soll erreicht werden. Solche vorgezogenen Maßnahmen sind:
Anschlußstelle Hermsdorf/Süd
Die Verknüpfung der A 9 mit dem nachgeordneten Straßennetz erfolgt hier über die Landesstraße L 1076. Die Lage der als unsymmetrisches halbes Kleeblatt ausgebildeten AS wird grundsätzlich beibehalten. Allerdings muß die östliche Verbindungsrampe vom Nordost- in den Südostquadranten verlegt werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Rampe wird die vorhandene Ostrampe entsiegelt und die Aufbruchfläche rekultiviert.
Talbrücke Tautendorf (250 m)
Die Brücke führt über die Verbindungsstraße Eineborn-Tautendorf und über den Tautendorfer Bach. Aufgrund seiner in Deutschland einmaligen Konstruktionsweise mit genieteten Pendelrahmenstützen gilt das Bauwerk aus den 30er Jahren als ein bedeutendes Industriedenkmal. Die alte Brücke wird saniert und trägt dann den Überbau für die Richtungsfahrbahn (Berlin). Für die zweite Richtungsfahrbahn (Nürnberg) wird neben der vorhandenen eine komplett neue Brücke gebaut, deren Stützweiten sich an denen der alten orientieren.
PWC-Anlage Rodaborn
Diese älteste Rastanlage Deutschlands erhält beiderseits der Trasse mehr Parkplätze. Zudem wird beidseitig eine neue WC-Anlage eingerichtet. Der Fußgängersteg über die Autobahn ist Bestandteil eines Hauptwanderweges und wird neu gebaut.
Anschlußstelle Triptis (neu)
Die vorhandene AS ist gekennzeichnet durch eine räumlich ungünstige Lage und mangelnde Verkehrsqualität. Deshalb wird dieser Verknüpfungspunkt um ca. 1,5 km nach Norden verschoben. Mit der Lage der neuen AS Triptis zwischen Triptis-Nordsiedlung und dem Triptiser Stadtwald (Rastanlage Rodaborn) wird eine unmittelbare Anbindung der Bundesstraße B 281 und damit einer wichtigen regionalen Verbindung zwischen Saalfeld und Gera (über die B 2) an die A 9 geschaffen. Im Zuge dieser Maßnahme wird die B 281 entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen aus- bzw. neugebaut.
Mit der neuen Linienführung der B 281n enthält Triptis gleichzeitig die notwendige Ortsumgehung und damit Entlastung vom Durchgangsverkehr. Damit die neue AS schon vor Fertigstellung der Ortsumfahrung genutzt werden kann, wird ein Zubringer zur bestehenden B 281 gebaut, der später Bestandteil der Ortsumfahrung wird. Weitere Vorteile dieser Lösung: Die bauliche Entwicklung der Stadt Triptis wird nicht beeinträchtigt, die bedeutsamen ökologischen Zusammenhänge zwischen Krähenteiche und Waldgebiet werden nicht unterbrochen.
Über- und Unterführungsbauwerke
Insgesamt 19 Brückenbauwerke aus den Jahren 1935-1937 werden im Zuge der Erweiterung der A 9 im vorliegenden Streckenabschnitt abgebrochen und an gleicher Stelle neu errichtet. Dabei handelt es sich um Kreuzungen:
Hinzu kommt der Neubau einer Brücke über die Orla für den neuen Zubringer im Bereich der neuen AS Triptis.
Hoher Stellenwert für die Belange der Umwelt
Bei Planung und Realisierung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße wird den Belangen der Umwelt grundsätzlich ein außerordentlich hoher Stellenwert beigemssen. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bau, Anlage und Betrieb einer Autobahn entstehen, werden umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet. Art und Lage der Maßnahmen richten sich nach den Funktionsverlusten, die durch den Eingriff bedingt sind, und nach dem Entwicklungsbedarf des ungebenden Raumes. Es wird also darauf geachtet, daß die Maßnahmen in räumlichem und funktionalem Zusammenhang zu vorhandenen bzw. beeinträchtigten Bestandteilen von Natur und Landschaft stehen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden.
Parallel mit der eigentlichen Straßenplanung wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Die durch die Autobahn hervorgerufenen unvermeidlichen Beeinträchtigungen werden als Konflikte erfaßt und nach ihrer Schwere bewertet. Entsprechend werden Maßnahmen entwickelt, die zur Verminderung von Eingriffen bzw. als Ausgleich oder Ersatz zu realisieren sind. Die Maßnahmen des LBP sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens und –beschlusses. Im vorliegenden Streckenabschnitt der A 9 zwischen den Anschlußstellen Hermsdorf/Süd und Triptis wird auf einer Fläche von ca. 80 ha eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Natur bzw. zur Kompensation der unvermeidbaren Eingriffe durchgeführt.
Lärmschutz
Überall dort, wo schalltechnische Untersuchungen im siedlungsnahen Bereich Überschreitungen der zulässigen Immissionsgrenzwerte ergeben, besteht Anspruch auf Lärmschutz. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzwall bzw. –wand) sind in Höhe von Wittchenstein, bei Triptis und Döblitz erforderlich. Passive Lärmschutzmaßnahmen (hauptsächlich Schallschutzfenster) erfolgen an einer Reihe von Gebäuden u.a. in Wittchenstein, Neuensorga, Tautendorf, Triptis und Döblitz.
Daten und Fakten zur VKE 5411
Länge: |
17 km |
Anlagen: |
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Brücken: |
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Erdmassenbewegung: |
ca. 1,77 Mio. m³ (853,6 Tm³ Abtrag/921,6 Tm³ Auftrag) |
Flächenbedarf: |
ca. 34 ha Strecken und Anlagen |
Planung: |
Dorsch Consult, Wiesbaden |