Verkehrsbedeutung

 

Bereits vor mehr als 20 Jahren hatte die Stadt Langenfeld eine ortsnahe südliche Umgehungsstraße als Landstraße geplant. Sie sollte auch damals in dem Abschnitt zwischen der DB-Strecke Düsseldorf – Köln und der B 8 im wesentlichen in der Trasse der nun fertiggestellten Straße verlaufen, schwenkte jedoch östlich des Ortsteiles Galkhausen nach Norden und fand Anschluß an die B 229 noch westlich der heutigen BAB-Anschlußstelle A 3/B 229.

 

Die Straßenbauverwaltung übernahm im Jahre 1965 die Planung der Straße als Ersatz-Bundesstraße (EB) 229. Die Gradiente wurde etwas zügiger geführt, aber zunächst im wesentlichen beibehalten, der Querschnitt blieb 2streifig.

 

Überlegungen, den Straßenzug in ein regional bedeutsames Straßennetz aufzunehmen, führten zur einer Verlagerung der bisherigen Trassenführung westlich der DB-Strecke Köln – Düsseldorf aus der vorhandenen L 402 auf einen neuen Rheinübergang bei Hitdorf mit Anschluß an die linksrheinische A 57, sowie im Osten zu einem Anschluß an die A 3.

 

Um der gestiegenen Verkehrsbedeutung als Querspange zwischen den Nord-Süd-Autobahnen gerecht zu werden, wurde der Querschnitt nunmehr 4streifig.

 

Der erste Bedarfsplan für Bundesfernstraßen sah eine Autobahn zwischen Heerlen in Holland und Lüdenscheid im Sauerland vor, die durch den Raum Langenfeld geführt werden sollte. Um ein Nebeneinander von zwei 4streifigen Straßen zu vermeiden, wurde die Linienführung der EB 229 auf die trassierungstechnischen Notwendigkeiten einer überregionalen Autobahn ausgerichtet und unter der Bezeichnung A 208 und später A 54 planerisch weiterverfolgt.

 

Diesem Straßenzug waren nunmehr drei Funktionen zugeordneten, und zwar einmal als Umgehungsstraße für die Ortsdurchfahrt Langenfeld im Zuge der B 229, zum zweiten als Querspange zwischen den Nord-Süd-Autobahnen A 57, A 59 und A 3 sowie zum dritten als überregionale Ost-West-Autobahn.

 

Der letztgenannten Funktion wird die A 542 nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht gerecht werden können, da in der Fortschreibung des Ausbauplanes für Bundesfernstraßen die Weiterführung der Straße als Autobahn in Richtung Lüdenscheid entfallen ist und die Weiterführung nach Westen über den Rhein mit Anschluß an die linksrheinische A 57 nicht vor dem Jahr 2000 verwirklicht werden wird (Dringlichkeit II).

 

Straßenverlauf

 

Linienführung

 

Für die Linienführung der A 542 in diesem Abschnitt waren im einzelnen zahlreiche Zwangspunkte maßgebend: westlich der DB-Strecke Düsseldorf – Köln die Versuchsgärtnerei der Farbenfabriken Bayer AG und östlich davon die Wohnbebauung an der L 108, das Landeskrankenhaus Langenfeld an der B 8, die Wohnbebauung östlich der B 8 sowie das Naturschutzgebiet "Further-Moor" östlich der DB-Strecke Hilden – Opladen.

 

Höhenführung (Gradiente)

 

Den Erfordernissen des Immissionsschutzes wurde weitgehend dadurch entsprochen, daß die Straße im Bereich zwischen der DB-Strecke Düsseldorf – Köln und der B 8 in Tieflage verlegt wurde. Die von der Stadt ebenfalls geforderte Tieflage im Kreuzungsbereich mit der DB-Strecke Hilden – Opladen konnte nicht angehalten werden, da dies zu einer Entwässerung des unter Naturschutzes stehenden "Further-Moores" geführt hätte.

 

Entwurfsdaten

 

Länge der Neubaustrecke                    4050 m

Entwurfsgeschwindigkeit                      100 km/h

kleinster Radius                                   2500 m

größte Längsneigung                            1,73 %

kleinste Ausrundshalbmesser

            Wanne                                    22600 m

            Kuppe                                     40000 m

 

Regelquerschnitt

 

Fahrstreifen                  4 x 3,75 m       = 15,00 m

Standstreifen                2 x 2,50 m       = 5,00 m

Leitstreifen                   4 x 0,50 m       = 2,00 m

Mittelstreifen                                          4,00 m

unbefestigte

Seitenstreifen               2 x 1,50 m       = 3,00 m

 

Kronenbreite                                       29,00 m

 

Anschlußstellen


Autobahnknoten A 59/A 542 (Kleeblatt)

 

In diesem Knoten wurde im Hinblick auf die zeitlich sehr weit hinausgeschobene Verwirklichung der Weiterführung der A 542 nach Westen ein vorläufiger Anschluß an die L 43 hergestellt. Dadurch kann der in diesem Raum sehr starke Kiestransportverkehr unmittelbar auf das überörtliche Straßennetz auffahren, ohne – wie bisher – das Stadtstraßennetz Langenfelds zu belasten.

 

Anschlußstelle B 8 (halbes Kleeblatt)

Sie stellt eine Verbindung des westlichen Bereichs des Ortskerns der Stadt Langenfeld zum übergeordneten Straßennetz her.

 

Anschlußstelle L 403n (halbes Kleeblatt)

Sie schließt das Industriegebiet von Langenfeld östlich des Ortskerns über die L 403n unmittelbar an das übergeordnete Straßennetz an und vervollständigt damit in Verbindung mit der im November 1979 freigegebenen L 403 n (sog. verlängerte Schneiderstraße) die vor 20 Jahren von der Stadt geplante Umfahren des Ortskerns Langenfeld.

 

Planfeststellung

 

Für den hier zu eröffenenden Streckenabschnitt der A 542 wurde in den Jahren 1972 bis 1975 ein Planfeststellungsverfahren zur rechtsgestaltenden Regelung aller durch das Bauvorhaben berührter öffentlich-rechtlicher Beziehungen zwischen Straßenbaulastträger und Planbetroffenen durchgeführt. Innerhalb dieses Verfahrens wurden seitens der Stadt Langenfeld ein zusätzlicher BAB-Anschluß des städtischen Straßennetzes im Zuge der L 403 n sowie von den zukünftigen Nachbarn der A 542 weitergehende Lärmschutzmaßnahmen sowie ein zusätzliches Kreuzungsbauwerk im Zuge eines Wanderweges, des "Nachtigallenpfades", gefordert. Die Straßenbauverwaltung hat diesen Forderungen durch ergänzende Planfeststellungsverfahren – 1977/78 für die Anschlußstelle, 1978/79 für den Schallschutz, sowie 1980 durch Einleitung eines Verfahrens für die Wanderwegbrücke – Rechnung getragen. Das letztgenannte Verfahren ist z.Zt. noch nicht abgeschlossen.

 

Grunderwerb

 

Die für den Bau der A 542 benötigten Grundflächen – 605300 qm – wurden ausschließlich in freihändigen Verhandlungen erworben. Enteignungsverfahren brauchten nicht durchgeführt zu werden, lediglich in 5 von 39 Fällen wurde beim Regierungspräsidenten Düsseldorf die Durchführung eines Entschädigungsfeststellungsverfahrens beantragt.

Folgende Flächennutzungen wurden durch den Bau der A 542 betroffen:

Landwirtschaftliche Flächen                 281600 m²       46,5 %

Gewerblich genutzte Flächen                76200 m²         12,6 %

Bauland bzw. Bauerwartungsland         41400 m²         6,8 %

Forstflächen                                        119000 m²       19,7 %

Sonderflächen (Landeskrankenhaus)    87100 m²         14,4 %

 

Die Gesamtkosten des Grunderwerbs belaufen sich auf 14 Mio DM.